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Corporate Governance
Frühere Entsprechenserklärungen
2009       2008       2007       2006         2005         

2009:

Entsprechenserklärung der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft erklären hiermit gemäß §161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 im Geschäftsjahr 2008 grundsätzlich eingehalten wurden, soweit Abweichungen nicht in der Entsprechenserklärung der Gesellschaft vom Januar 2008 bereits angekündigt wurden.

Vorstand und Aufsichtsrat der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft erklären weiter gemäß § 161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 im Geschäftsjahr 2009 generell eingehalten werden. Den nachfolgenden Empfehlungen wird nicht entsprochen:

Altersgrenze für Vorstandsmitglieder

5.1.2 Der Aufsichtsrat hat keine generelle Altersgrenze für Vorstände festgelegt. Soweit im Einzelfall erforderlich wird das Lebensalter der Vorstände bei der Bestellung berücksichtigt.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

5.4.6 Bei der Bemessung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat berücksichtigt, eine weitere Differenzierung nach Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen erfolgt nicht.

Rechnungslegung undAbschlussprüfung
7.1.2. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses und der Zwischenberichte erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Eine Veröffentlichung des Konzernabschlusses innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende sowie eine Veröffentlichung der Zwischenberichte innerhalb von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums würde aufgrund der Holdingstruktur der Gesellschaft einen nach Auffassung von Aufsichtsrat und Vorstand nicht gerechtfertigten personellen und finanziellen Aufwand bedeuten.

Die nächste Entsprechenserklärung wird im Januar 2010 veröffentlicht.

Augsburg, im Januar 2009

WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft

Der Vorstand          Der Aufsichtsrat

2007:
Entsprechenserklärung der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 02. Juni 2005 im Geschäftsjahr 2006 eingehalten wurden, soweit Abweichungen nicht in der Entsprechenserklärung der Gesellschaft vom Januar 2006 offen gelegt wurden.

Vorstand und Aufsichtsrat der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft erklären weiter gemäß § 161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 12. Juni 2006 im Geschäftsjahr 2007 generell eingehalten werden. Den nachfolgenden Empfehlungen wird nicht entsprochen:

Transparenz

6.6.
Angaben zu Directors` Dealings im Corporate Governance Bericht

Rechnungslegung und Abschlussprüfung
7.1.2.
Veröffentlichung des Konzernabschlusses innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, Veröffentlichung der Zwischenberichte innerhalb von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums

Die nächste Entsprechenserklärung wird im Januar 2008 veröffentlicht.

Augsburg, im Januar 2007

WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft


Der Vorstand           Der Aufsichtsrat

2006:
Entsprechenserklärung der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 im Geschäftsjahr 2005 eingehalten wurden, soweit Abweichungen nicht in der Entsprechenserklärung der Gesellschaft vom Januar 2005 offen gelegt wurden.
Vorstand und Aufsichtsrat der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft erklären weiterhin gemäß § 161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 02. Juni 2005 im Geschäftsjahr 2006 generell eingehalten werden. Den nachfolgenden Empfehlungen wird nicht entsprochen:

Vorstand
4.2.4.
Individualisierte Angabe der Vorstandsvergütung einschließlich Aufteilung in fixe und erfolgsbezogene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung im Konzernanhang

Transparenz
6.6.
Angaben zu Directors` Dealings im Corporate Governance Bericht

Rechnungslegung und Abschlussprüfung
7.1.2.
Veröffentlichung des Konzernabschlusses innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, Veröffentlichung der Zwischenberichte innerhalb von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums

Augsburg, im Januar 2006

WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft

Der Vorstand         Der Aufsichtsrat

Bekanntmachung nach Ziffer 4.2.3. des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 02. Juni 2005

Die Vergütung der Vorstände der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft setzt sich zusammen aus einem Fixgehalt und einer Tantieme, deren Höhe von der für das jeweilige Geschäftsjahr beschlossenen Dividende abhängt. Zusätzlich erhalten die Vorstände eine betriebliche Altersversorgung, deren Höhe vor allem von der Dauer der Vorstandstätigkeit abhängt. Die Vorstandsmitglieder der WANDERER-WERKE AG sind an Aktienoptionsplänen der BÖWE SYSTEC AG mit langfristiger Anreizwirkung beteiligt. Die Rahmenbedingungen für eine mögliche Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung dieser Konzerngesellschaft vom 19. Mai 2004 geschaffen. Ein Wandlungsrecht entsteht aus den daraus möglichen Aktienoptionen nur dann, wenn die Performance des Aktienkurses der BÖWE SYSTEC AG gegenüber dem Vergleichs-Index (SDAX) über die Laufzeit der Optionen positiv ausgefallen ist. Die Anzahl der Optionen ist auf maximal 3.000 Aktien pro Jahr und Person begrenzt.

Augsburg, im Januar 2006

2005:

Entsprechenserklärung der WANDERER-WERKE AG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der WANDERER-WERKE AG erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 im Geschäftsjahr 2004 eingehalten wurden, soweit nicht in der Entsprechenserklärung der Gesellschaft vom Januar 2004 abweichend offen gelegt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der WANDERER-WERKE AG erklären weiterhin gemäß § 161 AktG, dass die nachstehenden Empfehlungen im Jahr 2005 nicht angewandt werden. 

Vorstand
4.2.4. 
Individualisierte Angabe der Vorstandsvergütung einschließlich Aufteilung in fixe und erfolgsbezogene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung im Konzernanhang

Transparenz 
6.6. 
Angaben zu Directors` Dealings im Anhang des Konzernabschlusses

Rechnungslegung und Abschlussprüfung 
7.1.1. 
Aufstellung von Konzernabschluss und Zwischenberichten nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen 
7.1.2. 
Veröffentlichung des Konzernabschlusses innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende 


Wanderer-Werke Aktiengesellschaft 
Augsburg, im Januar 2005


Der Aufsichtsrat         Der Vorstand