| |
Investor Relations Corporate Governance Frühere Entsprechenserklärungen |
2009 2008 2007 2006 2005
2009: Entsprechenserklärung der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft erklären hiermit gemäß §161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 im Geschäftsjahr 2008 grundsätzlich eingehalten wurden, soweit Abweichungen nicht in der Entsprechenserklärung der Gesellschaft vom Januar 2008 bereits angekündigt wurden.
Vorstand und Aufsichtsrat der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft erklären weiter gemäß § 161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 im Geschäftsjahr 2009 generell eingehalten werden. Den nachfolgenden Empfehlungen wird nicht entsprochen:
Altersgrenze für Vorstandsmitglieder 5.1.2 Der Aufsichtsrat hat keine generelle Altersgrenze für Vorstände festgelegt. Soweit im Einzelfall erforderlich wird das Lebensalter der Vorstände bei der Bestellung berücksichtigt.
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder 5.4.6 Bei der Bemessung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat berücksichtigt, eine weitere Differenzierung nach Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen erfolgt nicht.
Rechnungslegung undAbschlussprüfung 7.1.2. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses und der Zwischenberichte erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Eine Veröffentlichung des Konzernabschlusses innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende sowie eine Veröffentlichung der Zwischenberichte innerhalb von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums würde aufgrund der Holdingstruktur der Gesellschaft einen nach Auffassung von Aufsichtsrat und Vorstand nicht gerechtfertigten personellen und finanziellen Aufwand bedeuten.
Die nächste Entsprechenserklärung wird im Januar 2010 veröffentlicht.
Augsburg, im Januar 2009
WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
2007: Entsprechenserklärung der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 02. Juni 2005 im Geschäftsjahr 2006 eingehalten wurden, soweit Abweichungen nicht in der Entsprechenserklärung der Gesellschaft vom Januar 2006 offen gelegt wurden.
Vorstand und Aufsichtsrat der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft erklären weiter gemäß § 161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 12. Juni 2006 im Geschäftsjahr 2007 generell eingehalten werden. Den nachfolgenden Empfehlungen wird nicht entsprochen:
Transparenz 6.6. Angaben zu Directors` Dealings im Corporate Governance Bericht
Rechnungslegung und Abschlussprüfung 7.1.2. Veröffentlichung des Konzernabschlusses innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, Veröffentlichung der Zwischenberichte innerhalb von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums
Die nächste Entsprechenserklärung wird im Januar 2008 veröffentlicht.
Augsburg, im Januar 2007
WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
2006: Entsprechenserklärung der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 im Geschäftsjahr 2005 eingehalten wurden, soweit Abweichungen nicht in der Entsprechenserklärung der Gesellschaft vom Januar 2005 offen gelegt wurden. Vorstand und Aufsichtsrat der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft erklären weiterhin gemäß § 161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 02. Juni 2005 im Geschäftsjahr 2006 generell eingehalten werden. Den nachfolgenden Empfehlungen wird nicht entsprochen:
Vorstand 4.2.4. Individualisierte Angabe der Vorstandsvergütung einschließlich Aufteilung in fixe und erfolgsbezogene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung im Konzernanhang
Transparenz 6.6. Angaben zu Directors` Dealings im Corporate Governance Bericht
Rechnungslegung und Abschlussprüfung 7.1.2. Veröffentlichung des Konzernabschlusses innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, Veröffentlichung der Zwischenberichte innerhalb von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums
Augsburg, im Januar 2006
WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
Bekanntmachung nach Ziffer 4.2.3. des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 02. Juni 2005
Die Vergütung der Vorstände der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft setzt sich zusammen aus einem Fixgehalt und einer Tantieme, deren Höhe von der für das jeweilige Geschäftsjahr beschlossenen Dividende abhängt. Zusätzlich erhalten die Vorstände eine betriebliche Altersversorgung, deren Höhe vor allem von der Dauer der Vorstandstätigkeit abhängt. Die Vorstandsmitglieder der WANDERER-WERKE AG sind an Aktienoptionsplänen der BÖWE SYSTEC AG mit langfristiger Anreizwirkung beteiligt. Die Rahmenbedingungen für eine mögliche Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung dieser Konzerngesellschaft vom 19. Mai 2004 geschaffen. Ein Wandlungsrecht entsteht aus den daraus möglichen Aktienoptionen nur dann, wenn die Performance des Aktienkurses der BÖWE SYSTEC AG gegenüber dem Vergleichs-Index (SDAX) über die Laufzeit der Optionen positiv ausgefallen ist. Die Anzahl der Optionen ist auf maximal 3.000 Aktien pro Jahr und Person begrenzt.
Augsburg, im Januar 2006
2005: Entsprechenserklärung der WANDERER-WERKE AG
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der WANDERER-WERKE AG erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 im Geschäftsjahr 2004 eingehalten wurden, soweit nicht in der Entsprechenserklärung der Gesellschaft vom Januar 2004 abweichend offen gelegt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der WANDERER-WERKE AG erklären weiterhin gemäß § 161 AktG, dass die nachstehenden Empfehlungen im Jahr 2005 nicht angewandt werden.
Vorstand 4.2.4. Individualisierte Angabe der Vorstandsvergütung einschließlich Aufteilung in fixe und erfolgsbezogene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung im Konzernanhang
Transparenz 6.6. Angaben zu Directors` Dealings im Anhang des Konzernabschlusses
Rechnungslegung und Abschlussprüfung 7.1.1. Aufstellung von Konzernabschluss und Zwischenberichten nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen 7.1.2. Veröffentlichung des Konzernabschlusses innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende
Wanderer-Werke Aktiengesellschaft Augsburg, im Januar 2005
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
|