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Corporate Governance

Entsprechenserklärung der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 im Geschäftsjahr 2009 grundsätzlich eingehalten wurden, soweit Abweichungen nicht in der Entsprechenserklärung der Gesellschaft vom Januar 2009 bereits angekündigt wurden oder untenstehend erklärt sind.

Neben den bereits in der Entsprechenserklärung der Gesellschaft vom Januar 2009 angekündigten Abweichungen wurde im Geschäftsjahr 2009 von folgenden Empfehlungen abgewichen:

Veröffentlichung von Lagebericht und Anhang des Einzelabschlusses
2.3.1 Die gesetzlich für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts wurden nahezu vollständig leicht zugänglich auf der Internet-Seite der Gesellschaft zusammen mit der Tagesordnung veröffentlicht. Lediglich Lagebericht und Anhang des Einzelabschlusses wurden nicht zusätzlich auf der Internet-Seite zur Verfügung gestellt, da insbesondere der Lagebericht im Hinblick auf die enthaltene Information keinen wesentlichen Mehrwert als der Konzernlagebericht bietet.

Wiederholung des Vergütungsberichtes im Corporate Governance Bericht
4.2.5 Die Offenlegung der Vergütung des Vorstands erfolgte in dem 2009 veröffentlichten Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2008 wie gesetzlich vorgesehen im Anhang zum Jahresabschluss. Auf eine nochmalige Darstellung im Corporate Governance Bericht wurde daher verzichtet. Zur Vermeidung von Wiederholungen wurde im Corporate Governance Bericht vielmehr auf die entsprechenden Angaben im Anhang zum Jahresabschluss verwiesen, da sowohl der Corporate Governance Bericht als auch der Anhang zum Jahresabschluss im Geschäftsbericht der Gesellschaft enthalten sind.

5.4.6 Gleiches gilt für die Vergütung des Aufsichtsrats.

Effizienzprüfung des Aufsichtsrats
5.6 Im Geschäftsjahr 2009 hat der Aufsichtsrat die vorgesehene Effizienzprüfung nicht vorgenommen, da er angesichts der angespannten Situation der Gesellschaft anderen Aufgaben Priorität einräumte.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung
7.1.2 Einzelne unterjährig veröffentliche Informationen wurden aus Zeitgründen nicht im Plenum des Aufsichtsrats oder im Prüfungsausschuss erörtert, sondern mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden abgestimmt.

Vorstand und Aufsichtsrat der WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft erklären weiter gemäß §161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 im Geschäftsjahr 2010 generell eingehalten werden. Den nachfolgenden Empfehlungen wird nicht entsprochen:

Wiederholung des Vergütungsberichtes im Corporate Governance Bericht
4.2.5 Die Offenlegung der Vergütung des Vorstands wird auch in dem 2010 zu veröffentlichten Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2009 wie gesetzlich vorgesehen im Anhang zum Jahresabschluss erfolgen. Auf eine nochmalige Darstellung im Corporate Governance Bericht wird daher verzichtet werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Corporate Governance Bericht vielmehr auf die entsprechenden Angaben im Anhang zum Jahresabschluss verwiesen werden, da sowohl der Corporate Governance Bericht als auch der Anhang zum Jahresabschluss im Geschäftsbericht der Gesellschaft enthalten sind.

5.4.6 Gleiches gilt für die Vergütung des Aufsichtsrats.

Altersgrenze für Vorstandsmitglieder
5.1.2 Der Aufsichtsrat hat keine generelle Altersgrenze für Vorstände festgelegt. Soweit im Einzelfall erforderlich wird das Lebensalter der Vorstände bei der Bestellung berücksichtigt.

Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat
5.3 Der Aufsichtsrat wird beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010 keine Ausschüsse mehr bilden. Der mit der Ausschussbildung verfolgte Zweck der Effektivitätssteigerung ist bereits durch die Verkleinerung des Plenums auf 3 Mitglieder erreicht.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
5.4.6 Bei der Bemessung der Vergütung derAufsichtsratsmitglieder werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat berücksichtigt, eine weitere Differenzierung nach Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen erfolgt aufgrund der geringen Anzahl von Ausschüssen nicht.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung
7.1.2 Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses und der Zwischenberichte erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Eine Veröffentlichung des Konzernabschlusses innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende sowie eine Veröffentlichung der Zwischenberichte innerhalb von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums würde aufgrund der Holdingstruktur der Gesellschaft einen nach Auffassung von Aufsichtsrat und Vorstand nicht gerechtfertigten personellen und finanziellen Aufwand bedeuten.

Die nächste Entsprechenserklärung wird im Januar 2011 veröffentlicht.

Augsburg, im Januar 2010

WANDERER-WERKE Aktiengesellschaft

Der Vorstand                                    Der Aufsichtsrat